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Hundesportverein Sonneberg
Heute ist der

Platzordnung
Wir werden unterstützt..

Trainingszeiten:
Sonntag von
ca. 8.30 - 12-13 Uhr
Training unter der Woche nach Absprache mit Ausbilder
Rico Oberthür Tel.: 016097057202




Platzordnung des HSV Sonneberg e.V.


  1. Für die Trainingsstunden sind die Trainer zuständig. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

  2. Auf kameradschaftliches, sportliches und faires Verhalten legen wir großen Wert.

  3. Die Hundeführer / innen müssen ihre Hunde vor dem Betreten des Übungsplatzes und vor Beginn der Übungsstunden auslaufen lassen.

  4. Hundeführer / innen müssen ihre Hunde angeleint vom Parkplatz aus auf den Übungsplatz führen.

  5. Der Übungsplatz sollte während des Übungsbetriebes nicht als Hundespielplatz mißbraucht werden.

  6. Eventuell verrichtete Geschäfte des Hundes auf dem Übungsplatz müssen unverzüglich weggeräumt werden und 3.- € in die Vereinskasse gezahlt werden.

  7. Hunde haben im Vereinsheim nichts zu suchen, bei Nichteinhaltung 5.- € Spende in die Vereinskasse. Ausnahmen können aufgrund besonderer Umstände gewährt werden.

  8. Ballspielen auf dem Vereinsgelände ist untersagt.

  9. Die Turnierhundesportgeräte sind keine Turngeräte für die Kinder.

  10. Vereinsmitglieder können den Übungsplatz auch außerhalb des Übungsbetriebes nutzen, Nichtmitglieder nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes.

  11. Eventuell verrichtete Geschäfte des Hundes auf dem Parkplatz und Rund um das Übungsgelände sind Unverzüglich wegzuräumen.

  12. Nach dem Übungsbetrieb sind die Hunde zu versorgen (Auto oder Boxen).

  13. Die Hundeführer / innen haben dafür zu sorgen, daß der allein gelassene Hund nicht anhaltend bellt. Von angebundenen allein gelassenen Hunden ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

  14. Hunde, die krank, verletzt oder krankheitsverdächtigt sind, sind vom Übungsbetrieb fern zu halten. Läufige Hündinnen sind an Ausbildungstagen als letzte auf dem Platz vorzuführen.

  15. Hunde ohne Versicherungsschutz und ausreichende Schutzimpfungen sind von der Teilnahme des Übungsbetriebes ausgeschlossen.

  16. Das Begehen des Übungsplatzes geschieht auf eigene Gefahr.

  17. Jeder Hundeführer haftet für Schäden, die er Selbst oder sein Hund verursacht.

  18. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Platzordnung besteht keine Haftung und der Übungsleiter sowie dessen Beauftragte haben das Recht der Ausschließung vom laufenden Übungsbetrieb bzw. Verweisung vom Platz.

  19. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Platzordnung.

  20. Eltern haften für ihre Kinder

  21. Nichtmitglieder sind auf dem Platz nicht versichert.


Diese Platzordnung soll niemanden einschränken, doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und Ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann.


Wir danken für Ihr Verständnis !

Die Vorstandsschaft